1.Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde der FM Touristik GmbH (RV) den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt
durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch FM Touristik GmbH beim
Kunden oder bei dem Reisebüro, bei dem der Kunde gebucht hat. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluß in unserem Büro werden wir Ihnen die
Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande,
wenn der Kunde dem RV innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von zehn von Hundert des
Reisepreises, höchstens jedoch Euro 250,- pro Person zu leisten. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Nach § 651 k Abs 4 BGB erhält der Kunde
mit der Anzahlung einen Sicherungsschein.
b) Die Restzahlung wird nach § 3 Nr. 1 g) der AVB KTV-Reiseveranstalter
frühestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Kurzfristigen Buchungen ist der
Gesamtreisepreis sofort zu zahlen.
c) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis Euro 75,- nicht, so darf der
volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden.
d) Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung bei uns oder
Ihrem Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen
Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des RV sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich
informiert werden.
4. Preisänderung
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie
sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. In
diesem Fall dürfen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Reisetermin nicht
mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so können wir eine angemessene Entschädigung für
bereits getroffene Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung werden
gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Wir
berechnen unseren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginns in einem prozentualen Verhältnis zum Reispreis wie
folgt:
a) Bei Selbstanreise: Nur- Unterkunft, Programme, Mietwagen, Transfers
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
vom 21.-7. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
b) Bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis unbenommen, daß dem
Reiseveranstalter ein geringerer Schaden als durch die Rücktrittspauschale in
Rechnung gestellt entstanden ist.
5.2. Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung der Reise für einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt,
bis zu 22 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung) behalten wir uns vor, ein
Umbuchungsentgelt zu erheben. Umbuchungswünsche, die nach dem 22. Tag vor
Reiseantritt erfolgen, werden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist.,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht. Tritt ein Dritter für Sie in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4. Im Falle eines Rücktritts werden von Ihnen die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlanget.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, bemühen wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
haben wir Sie davon zu unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann den Vertrag von
beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag Ihrerseits gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung der Kunden umfasst. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.
9. Haftung der Reiseveranstalters
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung.
2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungs¬trägers.
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluß eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
4. Die Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Person.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch Erbringen einer
gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden.
b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den
Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
– in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem und uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Sie
schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
d) Schadensersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise Euro
4.000,-. Liegt der Reisepreis über Euro 1.333 ist die Haftung auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird der Abschluß einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
12.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach
USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,
haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12.5. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu,
so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des
Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von uns bedingt sind.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
VERANSTALTER: FM Touristik GmbH
Rosenheimerstrasse 67
D – 81667 München
Handelsreg. München 13 54 92
Stand: Februar 2011
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